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   VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19   

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VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19 (https://dejure.org/2021,37141)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.07.2021 - 10 K 4722/19 (https://dejure.org/2021,37141)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 10 K 4722/19 (https://dejure.org/2021,37141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 8 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 12a Abs 1 VersammlG, § 19a VersammlG, Art 1 Abs 1 GG
    Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersichtsaufnahmen; Kamera-Monitor-Verfahren; Echtzeitübertragung; Drohne; friedliche Versammlung unter freiem Himmel; Großdemonstration; Polizeirecht; Eingriff in Versammlungsfreiheit; Polizeifestigkeit der Versammlung; anlasslose Überwachung/Beobachtung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "Klimastreik" von "Friday for Future" - und der polizeiliche Drohneneinsatz

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Drohneneinsatz beim "Klimastreik" in Freiburg am 20.09.2019 war rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fridays-for-Future-Demo durfte nicht mit Drohne überwacht werden

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 1013
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    a) Von einem solchen berechtigten Feststellungsinteresse wird nach einhelliger Auffassung in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe ausgegangen, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, etwa bei polizeilichen Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 1259/16 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5.19 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 10. Mai 2019 - 6 B 20.19 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 6 B 133.18 -, juris; Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 -, juris Rn. 13; Urteil vom 25. Oktober 2017 - 6 C 46.16 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2005 - 1 S 2362/04 -, juris Rn. 25 m.w.N.; OVG Bremen, Urteil vom 08. Januar 2019 - 1 LB 252/18 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 3 A 851/18 -, juris Rn. 23 m.w.N.; Beschluss vom 17. November 2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 11 C 16.2607 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. Februar 2015 - 7 N 72.13 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2010 - 3 K 2356/09 -, juris Rn. 18).

    Mit Blick auf Art. 8 Abs. 1 GG sind staatliche Maßnahmen demnach auch dann rechtfertigungsbedürftige Eingriffe, wenn sie geeignet sind, die freie Willensbildung und die Entschließungsfreiheit derjenigen Personen zu beeinflussen, die an Versammlungen teilnehmen (wollen) (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015 - 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 11, Beschluss vom 11. Juni 1991 - 1 BvR 772/90 -, juris Rn. 16 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 6 C 46.16 -, juris Rn. 28 und 31 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. September 2019 - 15 A 4753/18 -, juris Rn. 55).

    Insofern unterscheidet sich der Überflug einer Versammlung durch einen Tornado (so aber in dem Sachverhalt, der einer Entscheidung des BVerwG vom 25. Oktober 2017 - 6 C 46.16 - zugrunde lag) hinsichtlich der hiervon ausgehenden Abschreckung und Einschüchterung erheblich und ist nicht mit dem Einsatz einer Drohne - wie in dem vorliegenden Fall - vergleichbar.

    Diese Beeinflussung aber soll durch Art. 8 Abs. 1 GG - wie oben ausführlich dargelegt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 6 C 46.16 -, juris Rn. 32) - gerade verhindert werden.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird unter einem Grundrechtseingriff im Allgemeinen ein rechtsförmiger Vorgang verstanden, der unmittelbar und gezielt (final) durch ein vom Staat verfügtes, erforderlichenfalls zwangsweise durchzusetzendes Ge- oder Verbot, also imperativ, zu einer Verkürzung grundrechtlicher Freiheiten führt (hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, NJW 2002, 2626 ).

    Ferner genügt nach einem weiteren Grundrechtsverständnis für einen Eingriff jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht (dazu ebenfalls BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, NJW 2002, 2626 , in dem auch eine mittelbare faktische Wirkung als Grundrechtsbeeinträchtigung anerkannt wurde; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, NJW 2007, 51 Rn. 82 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15. März 2018 - 2 BvR 1371/13 -, NJW 2018, 2312 Rn. 29 ff.; zu den verschiedenen Eingriffsbegriffen Hobusch , JA 2019, 278 m.w.N.).

    Von diesem Eingriffsverständnis sind sowohl hoheitliche Maßnahmen erfasst, die eine faktische Grundrechtsbeeinträchtigung bewirken als auch solche, die zu einer mittelbaren Verkürzung des Schutzbereichs eines Grundrechts führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, NJW 2002, 2626), wenn diese in ihrer Intensität imperativen Maßnahmen gleichstehen und eine abschreckende oder einschüchternde Wirkung entfalten.

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    a) Die Digitalisierung ermöglicht die Identifikation der Versammlungsteilnehmer anhand von Übersichtsaufnahmen (vgl. hierzu auch Tomerius , LKV 2020, 481 ), und allein diese Möglichkeit der Bestimmbarkeit der Teilnehmer begründet eine Eingriffsqualität der Übertragung, und zwar ungeachtet dessen, ob hierin auch der Zweck der Aufnahmen bestand (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -, NVwZ 2009, 441 ; Kniesel , in: Dietel/Gintzel/Kniesel Versammlungsgesetze, 18. Aufl. 2019, § 12a Rn. 8 m.w.N.).

    Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (VG Berlin, Urteil vom 05. Juli 2010 - 1 K 905/09 -, NVwZ 2010, 1442 unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - NJW 1984, 419; BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -, NVwZ 2009, 441).

    Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung (Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -, NVwZ 2009, 441 Rn. 135) aus, dass die Nachteile durch Übersichtsaufnahmen in Echtzeitübertragung, ohne eine Speicherung der Daten, von "deutlich geringerem Gewicht" seien und relativiert damit allein die Eingriffsintensität, ohne den Eingriffscharakter in Frage zu stellen.

  • OVG Bremen, 24.04.1990 - 1 BA 18/89

    Demonstrationszug; Videoaufnahmen; Fotoaufnahme; Versammlungsfreiheit;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    Dabei schützt Art. 8 Abs. 1 GG den gesamten Vorgang des Sich-Versammelns (BVerfG, Beschluss vom - 1 BvR 771/90 -, juris Rn. 16), wozu auch zählt, dass die Teilnehmer sowohl im Vorfeld von als auch bei Versammlungen beziehungsweise Demonstrationen vor staatlicher Ausspähung geschützt werden (BVerwG, Beschluss vom 18. November 1997 - 1 WB 46/97 -, NVwZ 1998, 403 ; OVG Bremen, Urteil vom 24. April 1990 - 1 BA 18/89 -, NVwZ 1990, 1188 ; VG Bremen, Urteil vom 05. Dezember 1988 - 4 A 226/86 -, NVwZ 1989, 895 ; VG Lüneburg, Urteil vom 30. März 2004 - 3 A 116/02 -, NVwZ-RR 2005, 248 ).

    Denn wer grundsätzlich damit rechnen muss, dass seine Versammlungsteilnahme - möglicherweise sogar von ihm unbemerkt - behördlich registriert wird und ihm dadurch Nachteile entstehen können, wird in seinen individuellen Entfaltungschancen beeinträchtigt, wenn er deshalb auf die Ausübung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit verzichten zu müssen meint (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 24. April 1990 - 1 BA 18/89 -, NVwZ 1990, 1188 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761 ; Alberts , NVwZ 1989, 839; Kniesel / Poscher , in: Lisken/Denninger, HB des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, K. Rn. 94; Kniesel , in: Dietel/Gintzel/Kniesel Versammlungsgesetze, 18. Aufl. 2019, Teil I Rn. 200 m.w.N.).

  • VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 905.09

    Friedliche Demonstrationen dürfen von der Polizei nicht gefilmt werden

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen (VG Berlin, Urteil vom 05. Juli 2010 - 1 K 905/09 -, NVwZ 2010, 1442 ).

    Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist (VG Berlin, Urteil vom 05. Juli 2010 - 1 K 905/09 -, NVwZ 2010, 1442 unter Verweis auf BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - NJW 1984, 419; BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 BvR 2492/08 -, NVwZ 2009, 441).

  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 66.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    Das berechtigte Interesse in dem Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO schließt jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art ein (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 2016 - 6 C 66.14 -, Presserecht Nr. 15 Rn. 16 und vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 ).

    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Feststellung geeignet erscheint, die Rechtsposition des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 2016 - 6 C 66.14 -, Presserecht Nr. 15 Rn. 16 und vom 15. Februar 1989 - 6 A 2.87 -, BVerwGE 81, 258 ).

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    Dadurch entfällt indes nicht der Kontrollcharakter, und die darin liegende Beeinträchtigung der individuellen Freiheit (vgl. zur automatisierten Kennzeichenerfassung BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 BvR 142/15 -, juris Rn. 98).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    Ein Rückgriff auf das allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehrrecht kommt wegen der abschließenden Regelungen in dem (Bundes-)Versammlungsrecht (LT Drs. 14/3165, S. 41; in diesem Sinne auch Nusser , in: BeckOK Polizeirecht BW, 21. Ed. 01.01.2021, § 21 Rn. 32), und der daraus folgenden Sperrwirkung anderer Ermächtigungsgrundlagen, hierfür nicht in Betracht (im Ergebnis wohl auch so, allerdings unter Rückgriff auf das allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehrrecht, Hofmann - Hoeppel , der davon ausgeht, dass eine Ausnahme der sogenannten Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit anzunehmen und in Ermangelung einer speziellen Regelung auf das der allgemeinen Gefahrenabwehr dienende Polizeirecht der Länder zurückgegriffen werden könne, wenn es um die Verhütung von Gefahren geht, die allein aus der Ansammlung einer Vielzahl von Menschen an einem dafür ungeeigneten Ort entstehen, in: Eiding/Hofmann-Hoeppel, Verwaltungsrecht, 2. Auflage 2017, Abschnitt 15 § 64 Rn. 74 f. m.w.N., allerdings in anderen Kontexten: BVerwG, Urteil vom 08. September 1981 - 1 C 88.77 -, NJW 1982, 1008 (Auflösung einer Versammlung und etwaige mildere Mittel nach dem PolG); BVerwG, Urteil vom 23. März 1999 - 1 C 12.97 -, NVwZ 1999, 991 (Versammlungsverbot); BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39.06 -, NVwZ 2007, 1439 (Meldepflicht zur Verhinderung der Ausreise); indes ist auch diesen Auffassungen und Konstellationen gemein, dass ein gewisser Gefahrengrad zu fordern ist und die jeweiligen Maßnahmen nicht als sogenannte Gefahrenvorsorgemaßnahmen ergriffen werden dürfen).
  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    Ein Rückgriff auf das allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehrrecht kommt wegen der abschließenden Regelungen in dem (Bundes-)Versammlungsrecht (LT Drs. 14/3165, S. 41; in diesem Sinne auch Nusser , in: BeckOK Polizeirecht BW, 21. Ed. 01.01.2021, § 21 Rn. 32), und der daraus folgenden Sperrwirkung anderer Ermächtigungsgrundlagen, hierfür nicht in Betracht (im Ergebnis wohl auch so, allerdings unter Rückgriff auf das allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehrrecht, Hofmann - Hoeppel , der davon ausgeht, dass eine Ausnahme der sogenannten Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit anzunehmen und in Ermangelung einer speziellen Regelung auf das der allgemeinen Gefahrenabwehr dienende Polizeirecht der Länder zurückgegriffen werden könne, wenn es um die Verhütung von Gefahren geht, die allein aus der Ansammlung einer Vielzahl von Menschen an einem dafür ungeeigneten Ort entstehen, in: Eiding/Hofmann-Hoeppel, Verwaltungsrecht, 2. Auflage 2017, Abschnitt 15 § 64 Rn. 74 f. m.w.N., allerdings in anderen Kontexten: BVerwG, Urteil vom 08. September 1981 - 1 C 88.77 -, NJW 1982, 1008 (Auflösung einer Versammlung und etwaige mildere Mittel nach dem PolG); BVerwG, Urteil vom 23. März 1999 - 1 C 12.97 -, NVwZ 1999, 991 (Versammlungsverbot); BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39.06 -, NVwZ 2007, 1439 (Meldepflicht zur Verhinderung der Ausreise); indes ist auch diesen Auffassungen und Konstellationen gemein, dass ein gewisser Gefahrengrad zu fordern ist und die jeweiligen Maßnahmen nicht als sogenannte Gefahrenvorsorgemaßnahmen ergriffen werden dürfen).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

    Auszug aus VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
    Ein Rückgriff auf das allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehrrecht kommt wegen der abschließenden Regelungen in dem (Bundes-)Versammlungsrecht (LT Drs. 14/3165, S. 41; in diesem Sinne auch Nusser , in: BeckOK Polizeirecht BW, 21. Ed. 01.01.2021, § 21 Rn. 32), und der daraus folgenden Sperrwirkung anderer Ermächtigungsgrundlagen, hierfür nicht in Betracht (im Ergebnis wohl auch so, allerdings unter Rückgriff auf das allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehrrecht, Hofmann - Hoeppel , der davon ausgeht, dass eine Ausnahme der sogenannten Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit anzunehmen und in Ermangelung einer speziellen Regelung auf das der allgemeinen Gefahrenabwehr dienende Polizeirecht der Länder zurückgegriffen werden könne, wenn es um die Verhütung von Gefahren geht, die allein aus der Ansammlung einer Vielzahl von Menschen an einem dafür ungeeigneten Ort entstehen, in: Eiding/Hofmann-Hoeppel, Verwaltungsrecht, 2. Auflage 2017, Abschnitt 15 § 64 Rn. 74 f. m.w.N., allerdings in anderen Kontexten: BVerwG, Urteil vom 08. September 1981 - 1 C 88.77 -, NJW 1982, 1008 (Auflösung einer Versammlung und etwaige mildere Mittel nach dem PolG); BVerwG, Urteil vom 23. März 1999 - 1 C 12.97 -, NVwZ 1999, 991 (Versammlungsverbot); BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 39.06 -, NVwZ 2007, 1439 (Meldepflicht zur Verhinderung der Ausreise); indes ist auch diesen Auffassungen und Konstellationen gemein, dass ein gewisser Gefahrengrad zu fordern ist und die jeweiligen Maßnahmen nicht als sogenannte Gefahrenvorsorgemaßnahmen ergriffen werden dürfen).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 294/16

    An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei am

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 15 A 4753/18

    Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2015 - 7 A 10683/14

    Für Übersichtsaufnahmen von Versammlungen gesetzliche Grundlage erforderlich

  • BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18

    Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer

  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

  • VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 1403/08

    Darf die Polizei bei Demonstrationen filmen?

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche

  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

  • VG Stuttgart, 11.04.2019 - 1 K 2888/18

    Für eine Identitätsfeststellung ist § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG als

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • VG Freiburg, 25.09.2015 - 4 K 35/15

    Polizeimaßnahmen anlässlich Drittortauseinandersetzungen bei Fußballbegegnungen -

  • OVG Sachsen, 17.11.2015 - 3 A 440/15

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; gewichtiger Grundrechtseingriff; kurzfristige

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97

    Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über

  • OVG Bremen, 08.01.2019 - 1 LB 252/18

    Platzverweis - Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Platzverweis; Platzverweisung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - 15 B 950/20
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15

    Internetvermittlungsverbot als Unionsrechtsverstoß

  • OVG Sachsen, 19.12.2019 - 3 A 851/18

    Identitätsfeststellung; Durchsuchung; gefährlicher Ort;

  • VG Lüneburg, 30.03.2004 - 3 A 116/02

    Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld einer öffentlichen Versammlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2014 - 13 A 1505/14

    Einordnung der Etikettierung eines Lebensmittelerzeugnisses als irreführend

  • OVG Sachsen, 27.01.2015 - 4 A 533/13

    Erledigung vor Klageerhebung, Fortsetzungsfeststellungsklage,

  • BVerwG, 10.05.2019 - 6 B 20.19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines polizeilichen Platzverweises;

  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 3 K 2356/09

    Polizeirecht; Rechtmäßigkeit eines Platzverweises,

  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 11 C 16.2607

    Durchsuchungsbeschluss zur Sicherstellung eines tschechischen Führerscheins und

  • VG Karlsruhe, 22.10.2019 - 1 K 4943/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 7 N 72.13

    Berufungszulassung; ernstliche Richtigkeitszweifel; Verfahrensfehler;

  • VG Bremen, 05.12.1988 - 4 A 226/86
  • RG, 12.11.1913 - I 129/13

    Benutzung von Einrichtungen preuß. Gemeinden

  • VG München, 22.11.2023 - M 7 E 23.5047

    Drohne, Herstellungsbeitrag, Ermittlung der Geschossflächen, Rechtmäßigkeit der

    Unter Berücksichtigung des heutigen Stands der Technik dürften die streitgegenständlichen Maßnahmen in seine grundgesetzlich geschützte Rechtsposition eingreifen (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 14 K 7613/18 - juris Rn. 36 zu Übersichtsaufnahmen anlässlich eines Fußballspiels; VG Freiburg, U.v. 29.7.2021 - 10 K 4722/19 - juris Rn. 38 zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen).
  • VG München, 16.02.2024 - M 7 SN 23.2209

    Anerkennung einer Stiftung, Drittanfechtung, Antragsbefugnis, drittschützende

    Von diesem Eingriffsverständnis sind sowohl hoheitliche Maßnahmen erfasst, die eine faktische Grundrechtsbeeinträchtigung bewirken als auch solche, die zu einer mittelbaren Verkürzung des Schutzbereichs eines Grundrechts führen, wenn diese in ihrer Intensität imperativen Maßnahmen gleichstehen und eine abschreckende oder einschüchternde Wirkung entfalten (vgl. auch VG Freiburg, U.v. 29.7.2021 - 10 K 4722/19 - juris Rn. 35).
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